Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht bei unverheirateten Paaren vor der Geburt


Geschrieben von wuki34133 am Samstag, 16. Juni 2007

Diese Informationen habe ich durch telefonische Nachfrage beim Jugendamt erhalten. Ich hoffe ich habe nichts vergessen und sollte sich das ganze nach Vollzug doch anders darstellen werde ich das natürlich berichtigen *ja*.

VaterschaftVATERSCHAFTSANERKENNUNG (Pränatale Vaterschaftsanerkennung oder so ähnlich)

Dafür geht das unverheiratete Paar erst einmal zum Standesamt der Gemeinde in der das Kind zur Welt kommen wird und lässt sich eine Vaterschaftsanerkennung ausstellen.

Dazu benötigt man lediglich:

  • den Mutterpass und
  • den Ausweis der werdenden Mutter
  • Die Geburtsurkunde der Mutter wird hierfür NICHT benötigt (sagte mir die Dame vom Jugendamt). Sonst hätten wir bis August warten müssen. *ohnmacht*
  • Der Partner bringt seinen Ausweis mit, am besten auch
  • die Geburtsurkunde, denn die braucht er später auch für das Sorgerecht

SORGERECHT (Beurkundung)

Erst wenn die Vaterschaftsanerkennung vorliegt, kann beim Jugendamt das Sorgerecht für den Mann beantragt werden und hierfür kann/muss ein Termin vereinbart werden.

Hierfür braucht das Paar lediglich:

  • die Vaterschaftsanerkennung
  • den Mutterpass und den Ausweis der werdenden Mutter und
  • der Mann seine Geburtsurkunde und seinen Ausweis

Eine Frist für das Sorgerecht gibt es nicht. Am wichtigsten ist die Vaterschaftsanerkennung für den Fall das…
Gebühren fallen meines Wissens nicht an, ausser wir würden die Beurkundung beim Notar machen lassen. Das Jugendamt gibt die Urkunde kostenlos raus.

Am Rande: Uns stellt sich die Frage nach dem gemeinsamen Sorgerecht nicht. Wir machen es einfach.
Aber es gibt auch Vorteile beim alleinigen Sorgerecht der Mutter: Bei der Suche nach Betreuungsplätze werden Alleinerziehende bevorzugt behandelt.

Zum Thema Namensgebung müssen wir uns noch beraten lassen. Ich dachte der Kleine bekommt erst einmal meinen Nachnamen wegen Arzt- und Behörden-Gängen. Erst nach der Hochzeit soll es den Namen meines Helden als Familiennamen erhalten. Ich möchte einen Doppelnamen haben.
Nachteil: später muss unser Großer immer zwei Namen: Geburtsnamen und Familiennamen angeben und evtl. erklären. Welcher bürokratischer Aufwand nach der Hochzeit entsteht können wir auch noch nicht abschätzen.

LG
suessesiex


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